Für die Besteuerung des eigenen Fahrzeugs ist die vom Bundestag beschlossene Schadstoffklasseneinteilung von entscheidender Bedeutung. In manchen Großstädten dürfen PKWs, welche zu der niedrigsten Klasse zählen nicht mehr in Betrieb genommen werden.
Gerade ältere Autos werden weiterhin nach dem eigentlichen Hubraum besteuert. Ab dem Jahr 2011 müssen selbige pro 100 ccm 1,25 Euro mehr Steuern zahlen, als dies bei Fahrzeugen mit einem geringeren Hubraum der Fall ist.
Ein Neuwagen, welcher im Jahr 2009 erstmals zugelassen wurde, wird nach dem exakten CO2-Ausstoß bemessen. Um das eigene Fahrzeug genau einschätzen und die jeweilige Schadstoffklasse bestimmen zu können, müssen einige Punkte gesondert beachtet werden.
Woran man die Schadstoffklasse erkennen kann
Um erkennen zu können, wie viel CO2 das eigene Fahrzeug ausstößt oder in welche Schadstoffklasse selbiges eingestuft wird, muss beachtet werden, dass es allgemein vier Schadstoffklassen gibt. Neben der Euro 1 und Euro 2 können PKWs mit den Klassen Euro 3 und Euro 4 bezeichnet werden.
Wer ein neues Auto besitzt, kann die Klasse binnen kürzester Zeit in Erfahrung bringen: mit einem Blick in den Fahrzeugschein. Dort kann in der Zeile 14 die Schadstoffklasse direkt eingesehen werden. Bei älteren PKW muss hingegen der zuletzt erhaltene Kfz-Steuerbescheid hervorgeholt werden.
Alternativ kann eine Vertragswerkstatt um Rat gefragt werden. Das fachlich geschulte Personal vor Ort kann Ihnen die Schadstoffklasse mitteilen.