Wenn Sie Ihr Auto anmelden möchten und wegen einer fehlenden Urkunde unverrichteter Dinge die Zulassungsstelle verlassen müssen, ist das sehr ärgerlich. Darum hier eine Liste der Dinge, die Sie brauchen.
Checkliste für die Anmeldung eines Autos oder Motorrads
- VB oder eVB: Die „elektronische Versicherungsbestätigung“, ist der Nachweis der Versicherung, dass Sie das Fahrzeug dort versichert haben. Früher gab es das in Papierform als „Versicherungsdoppelkarte“. Heute erhält man das einfach telefonisch, per SMS oder E-Mail. Dabei gibt die Versicherung oder ein Vertreter Ihnen einen siebenstelligen Code aus Ziffern und Buchstaben, den Sie bei der Anmeldung einfach nur nennen müssen.
- Kennzeichen: Wenn Sie ein noch angemeldetes Fahrzeug auf sich oder einen anderen Halter ummelden wollen, benötigen Sie die Kennzeichen, damit die Zulassungsstelle gegebenenfalls deren Entwertung vornehmen kann. Lediglich bei einer Ummeldung im selben Bezirk können Sie die Kennzeichen am Fahrzeug lassen.
- Ausweis: Sie müssen durch einen Personalausweis Ihre Identität belegen und nachweisen, dass Sie wirklich im Bereich der Zulassungsstelle wohnen. Alternativ gilt auch ein Reisepass zusammen mit der Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz. Beachten Sie, dass seit dem 1.3.2007 keine Zulassung an Ihrem Zweitwohnsitz mehr möglich ist.
- Zulassungsbescheinigung Teil II: Das enstspricht dem „Fahrzeugbrief“ vor der Umstellung auf die EU-weit harmonisierten Dokumente. Es ist das größere der beiden grünen Dokumente.
- Zulassungsbescheinigung Teil I: Das ist das kleine gefaltete Dokument. Früher nannte man es „Fahrzeugschein“.
- TÜV-Bescheinigung: Die Papiere der der letzten TÜV-Hauptuntersuchung (weil inzwischen darin die Abgasuntersuchung enthalten ist, gibt es keine separaten Papiere mehr dafür)
- VB oder eVB: Die „elektronische Versicherungsbestätigung“, ist der Nachweis der Versicherung, dass Sie das Fahrzeug dort gemeldet haben (früher „Versicherungsdoppelkarte“). Heute geht das aber auch einfach telefonisch, per SMS oder E-Mail. Dabei gibt man Ihnen einen siebenstelligen Code aus Ziffern und Buchstaben, den Sie bei der Anmeldung einfach nur nennen müssen.
- Einzugsermächtigung: Dient den Behörden für die automatische Einziehung der KFZ-Steuer. Das Formular dafür liegt auf der Zulassungsstelle aus, sie können es also vor Ort ausfüllen.
- Vollmacht: Wenn Sie das Fahrzeug für eine andere Person zulassen, benötigen Sie nicht nur den Ausweis des gewünschten Halters, sondern auch Ihren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht. In der muss der Halter Ihnen erlauben, an seiner Stelle die Zulassungsformalitäten zu erledigen. Das gilt auch für Ehegatten oder Kinder. Wenn Sie nicht selbst so ein Schreiben aufsetzen möchten, holen Sie sich einfach ein vorgefertigtes Formular, wie etwa die Vollmacht für die Zulassung eines KFZ des ADAC.
War das Fahrzeug lange aus dem verkehr gezogen? Dann gibt es vielleicht noch mehr wichtige Infos: Das müssen Sie beachten, wenn Ihr Auto oder Motorrad lange abgemeldet war.
Soll das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen werden benötigen Sie noch mehr „Papierkram“: Einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung für den Landkreis der Zulassung sowie einen Ausweis des Geschäftsführers oder Prokuristen mit entsprechender Vollmacht.
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