Generell sind Kinder im Auto am besten auf altersgerechten Sitzen auf den hinteren Plätzen, also der Rückbank untergebracht. Klar aber, dass für jeden Sprößling der Beifahrersitz ein begehrter Platz ist. Dort hat man eine viel bessere Aussicht als hinten und fühlt sich wie ein Erwachsener.
Nur ab welchem Alter oder unter welchen sonstigen Umständen ist das erlaubt? In vielen Köpfen geistert noch die Vorstellung, dass es da eine simple Altersgrenze von 12 Jahren gibt. Die Erlaubnis ist aber seit 1993 anders geregelt.
Diese Kinder brauchen keine Sitzhilfe
Die StVO erlaubt es Kindern „einfach so“, also ohne spezielle Hilfen auf einem Autositz Platz zu nehmen, wenn Sie entweder älter als 12 Jahre sind oder zwar jünger sind, aber bereits eine Körpergröße von 150 cm überschritten haben. Erfüllen Sie eine der beiden Bedingungen, dürfen sie also ohne Sitzhilfen vorne sitzen.
Bedenken Sie allerdings, dass Kinder, die älter als 12 Jahre aber kleiner als 1,50 sind, zwar ohne Sitzhilfe ins Auto dürfen, so aber eventuell nicht gut genug geschützt sind. Denn es besteht die Gefahr, dass der Gurt sie nicht sicher zurückhält. Sie sollten also auch hier den Einsatz einer Sitzerhöhung in Erwägung ziehen.
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Das sagt der Gesetzgeber zu Sitzhilfen
Die seit 1993 geltende Vorschrift sagt nichts über den Sitzplatz für Kinder aus, wohl aber über die Bedingungen: Alle Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und einer Körpergröße von unter 1,50 Meter brauchen einen geeigneten Kindersitz. Das ist in §21, Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
Das kann bei kleineren Kindern ein Schalensitz, bei größeren eine Sitzerhöhung aus Schaummaterial sein. Die gewählte Einrichtung muß aber für die Größe des Kindes geeignet sein.
Diese Hilfen sorgen dafür, dass der Sicherheitsgurt vernünftig funktioniert. Wichtig ist: er muß seit 2008 der Prüfnorm ECE 44/03 oder höher entsprechen (siehe oranger Aufnäher). ECE44/02 ist zum Beispiel veraltet.
Die Unfallzahlen geben der Vorschrift recht: Ohne einen geeigneten Kindersitz haben Kinder laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes ein sieben Mal höheres Risiko bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet zu werden, als mit Kindersitz (mehr dazu lesen Sie auch auf der Seite des Deutschen Verkehrssicherheitsrates).
Airbag kann zu Verletzungen führen
Eine Gefahr kann auch noch der Beifahrer-Airbag darstellen, der sich bei einem Unfall explosionsartig aufbläht: Für Babyschalen oder andere Sitzhilfen, bei denen Kinder gegen die Fahrrichtung sitzen, muss der Airbag ausgeschaltet werden. Er kann die Kleinkinder in dieser Position verletzen.
Aber auch für ältere Kinder ist der Airbag nicht unproblematisch. Der Beifahrersitz sollte darum nicht ganz nach vorne gestellt werden, so daß genug Abstand zum Airbag ist.
Kindersitze müssen viele Kriterien erfüllen
Achten Sie beim Kauf darauf, dass der Sitz nach der Europäischen Norm für Kindersicherheit ECE R44 geprüft ist. Seit April 2008 dürfen nur noch Sitze verwendet werden, deren Prüfziffer mit 03 oder 04 beginnt. Andere Sitze sind bei uns nicht zugelassen.
Verwenden Sie den Sitz nur auf zugelassenen Sitzplätzen. Babyschalen dürfen nur in Ausnahmefällen auf dem Beifahrersitz stehen und das auch nur, wenn der Beifahrer-Airbag sicher ausgeschaltet ist.
Wenn Sie einen Sitz kaufen, lassen Sie Ihr Kind probesitzen oder –liegen.
Testen Sie vor dem Kauf auch ob der Sitz in Ihr Auto passt. Sollten Sie mehr als zwei Kinder haben, lassen sich bei vielen Autos nicht drei vollwertige Sitze auf der Rückbank unterbringen.
Kindersitze sind jeweils nur für ein bestimmtes Gewicht zugelassen
0 bis 10 kg (bis ca. 9 Monate) -> Kindersitz Gruppe 0
0 bis 13 kg (bis ca. 18 Monate) -> Kindersitz Gruppe 0+
9 bis 18 kg (9 Monate bis ca. 4 Jahre) -> Kindersitz Gruppe I
15 bis 25 kg (4 bis 7 Jahre) -> Kindersitz Gruppe II
22 bis 36 kg (7 bis 12 Jahre) -> Kindersitz Gruppe III
Wichtig zu wissen
Der Sitz kann Ihr Kind nur schützen, wenn es darin sitzt und richtig angeschnallt ist. Machen Sie es zur festen Regel, dass der Motor nur läuft, wenn alle Kinder korrekt und sicher angeschnallt sind.
Achten Sie bei den Sitzen der Gruppe II und III darauf, dass die Sicherheitsgurte eng am Körper des Kindes anliegen und durch alle Haken und Ösen des Kindersitzes geführt werden, damit sie im Falle eines Unfalls nicht verrutschen.
Wenn Sie bei größeren Kindern auf einen reinen Sitzerhöhung umsteigen, kaufen Sie einen der eine Führung für den Beckengurt hat. Achten Sie dann darauf, dass der Beckengurt immer unterhalb der Führung verläuft um lebensgefährliche Quetschungen im Bauchraum durch einen hochgerutschten Beckengurt zu vermeiden.
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