Haben Sie sich vorgenommen, einen Oldtimer zu restaurieren oder andere aufwändige Arbeiten an einem Fahrzeug vorzunehmen?
Dann werden Sie das Fahrzeug während der Reparaturphase sicher stillegen, um Kosten zu sparen.
Weil sich so ein Projekt aber schnell über Jahre hinziehen kann, sollten Sie dabei beachten, dass die Wiederanmeldung nur in einem gewissen Zeitraum problemlos möglich ist.
Wenn Ihr Restaurierungsprojekt also ein paar Jährchen länger dauert, als geplant, müssen Sie Ihr Auto oder Motorrad eventuell einer aufwändigen und teuren Prüfung unterziehen.
Diese Frist gilt bei stillgelegten Fahrzeugen
Falls Ihnen jemand etwas von einer maximalen Stillegungsfrist von 18 Monaten erzählt: Vergessen Sie diese Information. Denn diese Regelung gibt es nicht mehr. Sie galt nur bis 2007.
Seit 2008 dürfen Sie ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug 84 Monate, also volle 7 Jahre abgemeldet haben. Es genügt dann, mit den Fahrzeugpapieren und einer Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle zu erscheinen und das Auto oder Motorrad anzumelden.
Falls die TÜV-Plakette abgelaufen sein sollte, müssen Sie beim TÜV oder einer anderen Prüfstelle vorfahren und eine normale Hauptuntersuchung durchführen lassen.
Dabei gilt übrigens nicht mehr die Regelung, dass Sie mit dem abgemeldeten Fahrzeug zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren dürfen. Sie müssen es also entweder per Anhänger zum TÜV bringen oder beantragen ein Kurzzeitkennzeichen.
Das ist bei Stillegungen über 7 Jahre notwendig
Falls die Frist überschritten wurde, müssen Sie vor der Wiederzulassung vom TÜV eine so genannte „Vollabnahme“ durchführen lassen (§ 23 StVZO).
Darin wird geprüft, ob Ihr Fahrzeug trotz der langen Pause noch verkehrstüchtig ist und den Zulassungsvorschriften entspricht.