Bei manchen Rechnungen von Handwerkern, die Sie erhalten, ist vielleicht eine Kopie eines Schreibens vom Finanzamt angeheftet. Die Überschrift lautet dann in typischem Amtsdeutsch
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes
Was ist das?